Gutachten
Wir behandeln seit über 20 Jahren Patienten im orthopädischen Fach operativ und konservativ. Regelmäßige Fortbildungen, Teilnahme an Gutachterseminaren und entsprechende Qualifikationen ermöglichen uns, auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft orthopädisch-chirurgische Gutachten zu erstellen.
Durch unsere langjährige Arbeit in der stationären und ambulanten Rehabilitation mit Untersuchung und Leistungsbeurteilung tausender Patienten bringen wir diese Erfahrungen mit in die Begutachtung ein. Die gleichzeitige Betreuung ambulanter Patienten (in unserer Praxis) und Rehabilitanden (im Rehazentrum) ermöglicht uns die Schnittstellenproblematik (medizinische und beruflich soziale Situation) ausgiebig von allen Seiten zu beleuchten und zu erörtern
Wir sind seit Jahren für die Sozialgerichte Berlin und Brandenburg sowie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und die Amtsgerichte als Gutachter bestellt, erstellen Gutachten für die Rentenversicherungsträger sowie für Antragsteller nach § 109 SGG.
Die Berufsgenossenschaften beauftragen uns regelmäßig mit Zusammenhangsgutachten, ersten und zweiten Rentengutachten sowie Gutachten zu den Berufskrankheiten 2102 und 2108 bis 2110.
Daneben liegen unsere Schwerpunkte im Schwerbeschädigtenrecht und der Zusammenhangsbegutachtung bei Unfallfolgen und Schädigungen.
In Fällen problematischer Leistungsbeurteilung testen wir die Probanden mit aufwändigen Testverfahren und bedienen uns hierzu der „Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit“ (EfL) nach Susanne Isernhagen.